Archiv für das Tag 'Tätigkeit des Anbieters'

admin

Impressum, AGB & Co

Bevor es das Internet gab, wurde ein Impressum nur im Bereich des Verlagswesens, also für Druckwerke benötigt. Das Wort „Impressum“ kommt aus dem lateinischen und bedeutet soviel wie Hinein- oder Aufgedrücktes. Im Teledienstgesetz (TDG) wird nun festgelegt, dass auch für Webseiten eine Impressumspflicht besteht, nicht zu vergleichen mit AGB Muster. Wer also eine Internetseite gewerblich betreibt sollte in seinem Impressum folgende Punkte beachten.Der vollständige Name und die Anschrift, bei juristischen Personen auch der Vertretungsberechtigte muss angegeben werden. Telefon, Fax oder Email-Adresse und je nach Tätigkeit des Anbieters auch eine zuständige Aufsichtsbehörde. Falls vorhanden eine Registernummer, z.B. Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister und ebenso die zuständige Kammer, der der Diensteanbieter angehört. Falls eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vorhanden ist, muss auch diese angegeben werden. Das Wort „Impressum“ist dagegen nicht Pflicht. Man kann auch Begriffe wie „Kontakt“, „Webimpressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ verwenden. Dagegen muss das Impressum als solches erkennbar und jederzeit verfügbar sein auch im Shopsoftware Vergleich . Zur Zeit besteht keine einheitliche rechtliche Auffassung zur Impressumspflicht. Daher sollte man sich genau überlegen, ob man impressumspflichtig ist und welche Angaben das Impressum enthalten sollte.